Auch bei vollständiger Umsetzung eines angemessenen Schutz- und Hygienekonzepts, sowie der Einhaltung aller gebotenen Hygienemassnahmen kann eine Infektion mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) oder anderen Krankheitserregern nicht vollständig ausgeschlossen werden. Einlass erhalten nur jene Besucher*innen, die getestet, genesen oder geimpft sind und dies mittels einem in der Schweiz anerkannten Covid-Zertifikat belegen können. Ein Covid-Zertifikat ist ab dem 16. Lebensjahr notwendig.